Wer übernimmt die Kosten?
Wenn Sie privat krankenversichert sind, werden die Kosten für eine Psychotherapie häufig ganz oder teilweise übernommen. Maßgeblich ist dabei Ihr individueller Tarif. In der Regel erhalten Sie nach den ersten probatorischen Sitzungen alle notwendigen Unterlagen für die Beantragung bei Ihrer Versicherung. Bei Fragen unterstütze ich Sie selbstverständlich gern.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die von den meisten privaten Krankenversicherungen anerkannt wird.
Das Wichtigste auf einen Blick:
Kostenübernahme meist möglich – abhängig vom Tarif
Häufig ist ein Antrag vor Beginn der Therapie erforderlich
Erstattung vollständig oder anteilig möglich
Vorabklärung mit Ihrer Versicherung empfehlenswert

