Wer übernimmt die Kosten?

Wenn Sie verbeamtet sind, erfolgt die Kostenübernahme in der Regel anteilig durch die Beihilfe sowie ergänzend durch Ihre private Krankenversicherung. Nach den probatorischen Sitzungen wird üblicherweise ein Antrag bei der Beihilfestelle und Ihrer Versicherung gestellt. Dabei unterstütze ich Sie gerne mit allen erforderlichen Unterlagen.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Kosten werden anteilig durch Beihilfe und PKV übernommen

  • Antrag vor Beginn der Therapie meist erforderlich

  • Zwei Kostenträger → etwas mehr organisatorischer Aufwand

  • Gute Abstimmung im Vorfeld erleichtert den Ablauf

Schul-Tafel mit der Aufschrift "Beamte und Behilfe" in Weißer Kreide, an der unteren rechten Ecke liegen zwei kleine Stücke Kreide.