Wer übernimmt die Kosten?
Wenn Sie verbeamtet sind, erfolgt die Kostenübernahme in der Regel anteilig durch die Beihilfe sowie ergänzend durch Ihre private Krankenversicherung. Nach den probatorischen Sitzungen wird üblicherweise ein Antrag bei der Beihilfestelle und Ihrer Versicherung gestellt. Dabei unterstütze ich Sie gerne mit allen erforderlichen Unterlagen.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Das Wichtigste auf einen Blick:
Kosten werden anteilig durch Beihilfe und PKV übernommen
Antrag vor Beginn der Therapie meist erforderlich
Zwei Kostenträger → etwas mehr organisatorischer Aufwand
Gute Abstimmung im Vorfeld erleichtert den Ablauf

